Die Aufgaben des Ortsteilrats werden durch die Thüringer Kommunalordnung sowie durch die Hauptsatzung der Stadt festgelegt.
Der Ortsteilrat entscheidet über die Verwendung der Haushaltsmittel, die dem Ortsteil zur Verfügung gestellt werden. Die Haushaltsmittel können für kulturelle, sportliche und soziale Zwecke genutzt werden. Desweiteren entscheidet der Ortsteilrat über die Durchführung von Veranstaltungen und ist für die Förderung und Entwicklung des kulturellen Lebens.
In allen Angelegenheiten, die den Ortsteil betreffen, werden Empfehlungen und Vorschläge unterbreitet. Er gibt Stellungsnahmen zur Benennung und Umbenennung der öffentlichen Straßen, Wege, Plätze und Brücken sowie der öffentlichen Einrichtungen ab.